StartseiteAuto und VerkehrKÜS: Mit dem Camper zum Nordcap - aber sicher! / Tipps der KÜS für einen sicheren Urlaub mit Wohnmobilen und Caravans

KÜS: Mit dem Camper zum Nordcap – aber sicher! / Tipps der KÜS für einen sicheren Urlaub mit Wohnmobilen und Caravans

Losheim am See (ots) – In diesem Jahr ist alles anders – auch bei den Campingurlaubern. Der Corona-Virus bremst auch ihre Reiselust massiv ein. Trotzdem machen sich die Besitzer der Wohnmobile und Campinganhänger bereit für die Nachricht, dass Urlaub wieder möglich ist. Die KÜS hat zur Vorbereitung wieder einige Tipps parat.

Grundsätzlich gilt nach der Winterpause für Wohnmobile und Caravans als erster Schritt eine gründliche Außen- und Innenreinigung.

Von der Zulassung her sind Wohnmobile „Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung“. Ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen (Reisegepäck u. a.), Sitz- und Schlafgelegenheiten sind Standard. Der Tisch darf sich leicht entfernen lassen. Die sonstige Standardausrüstung muss im Wohnbereich fest angebracht sein. Ist dies nicht so, gibt es keine Plakette bei der Hauptuntersuchung (HU).

Wohnmobile unterliegen auch bei der HU besonderen Regeln: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei Jahren erstmals zur HU, danach innerhalb der ersten 72 Monaten weiter im Zwei-Jahres-Takt. Nach Vollendung des fünften Jahres nach Erstzulassung (ab dem 61. Monat) ist allerdings bereits eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

Besonderes Augenmerk gilt der Licht- und Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplatzer sein. Da Wohnmobile saisonal genutzte Fahrzeuge sind, sollte ein aufmerksamer Blick dem Reifenalter gelten. An der Flanke ist in der DOT-Nummer das Reifenalter zu erkennen, Kalenderwoche und Jahr der Fertigung stehen in den letzten vier Ziffern. Älter als acht Jahre sollten die Reifen nicht sein.

Auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Für die Reifen gilt die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS. Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der 9. Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann greift der Ausnahmestatus.

Ein wichtiger Punkt ist auch die maximale Zuladung. Sie ist in den Fahrzeugpapieren zu finden. Die Zuladungsmöglichkeiten für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind in aller Regel nicht gerade groß. Sie liegen zwischen 300 und 400 Kilo, bei Top-Fahrzeugen auch schon einmal bei 600 bis 700 Kilo. Das scheint auf den ersten Eindruck recht üppig, doch das Gewicht ist schnell erreicht. Man muss etwas rechnen, um optimal zu packen.

Entscheidend ist das Leergewicht. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter dem Buchstaben F1 das zulässige Gesamtgewicht, unter G das Leergewicht. Die Differenz aus beiden ist die Anzahl an Kilos, die noch zugeladen werden dürfen. Das Leergewicht ist das Gewicht des fahrbereiten Wohnmobils, mit zu 90 Prozent gefülltem Tank und dem mit 75 Kilo Gewicht einberechnetem Fahrer.

Im Interesse der Sicherheit sollte die Flüssiggasanlage mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Seit Anfang 2020 ist die positive Prüfung der Gasanlage nach G 607 zwar nicht mehr als Voraussetzung für das Bestehen der HU anzusehen, allerdings läuft man Gefahr, ohne sie am Campingplatz abgewiesen zu werden und keinen Standplatz zu erhalten.

Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Bei einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig vorbereitet, kann es losgehen. Ein weiterer Tipp: Mit einer Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts vergessen wird.

Pressekontakt:

KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/116601/4606965
OTS: KÜS-Bundesgeschäftsstelle

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